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WALDPLAN
Die Forstwirtschaft in den Staatsforsten erfolgt auf der Grundlage der Forsteinrichtung in Form von 10-jährigen Betriebsplänen. Sie werden für die Staatsforste durch spezialisierte Einrichtungen verfasst, u. a. durch Büro für Forsteinrichtung und Forstvermessung (BULiGL). Die Betriebspläne der Forsteinrichtung erfordern öffentliche Umfragen und werden vom Umweltminister verabschiedet.
Die Vorbereitung der Forsteinrichtung erfolgt immer nach genauer Bestandaufnahme und Zustanderfassung. Die Forstwirte bestimmen solche Forstmerkmale, wie Struktur, Aufbau, Alter, Baumarten, Krankheiten, Befall, Bodenverhältnisse und Biotop. In den auszuführenden Maßnahmen werden Ziele der Bewirtschaftung und Aufgaben berücksichtigt, welche die Wälder in der eingerichteten Oberförsterei erfüllen.